Tipps und Tricks
Plagiatfrei posten – das müssen Sie beim Urheberrecht beachten
Lesezeit: 3 min
In unserem digitalen Zeitalter verbreiten sich Inhalte rasant wie nie zuvor – wir posten, teilen und liken Content jeder Art. Auf unseren privaten Accounts oder im Arbeitskontext. Dabei sollte man einen wichtigen Aspekt nicht aus den Augen verlieren: das Urheberrecht. Wir zeigen Ihnen, wie Sie eine Urheberrechtsverletzung vermeiden können, was Sie tun können, wenn Sie versehentlich ein Plagiat veröffentlicht haben und wie Sie reagieren können, wenn man Ihr Urheberrecht verletzt hat.
Was genau bedeuten Urheberrecht und Plagiat?
Das Urheberrecht schützt die Rechte an Ihrem Werk. Dabei kann es sich um die unterschiedlichsten Formen von Werken handeln – ob Texte, Bilder, Musik oder Tanzkunst. Sobald Sie etwas Neues geschaffen haben, sind Sie auch der Urheber. Dadurch haben Sie gleichzeitig das Recht, selbst zu entscheiden, wie Ihre Arbeit genutzt werden darf. Wenn Sie beispielsweise Fotografien veröffentlichen, können Sie diese zum Verkauf anbieten oder unentgeltlich zur Verfügung stellen. Viele Künstler stellen ihre Werke kostenlos auf Websites wie Unsplash oder Pixabay zur Verfügung – freuen sich jedoch natürlich über einen Credit.
Kurz und knapp bezeichnet der Begriff Plagiat geistigen Diebstahl. Übernimmt man Auszüge oder sogar ganze Werke fremder Personen und macht diese Übernahme nicht deutlich, plagiiert man. Heißt im Umkehrschluss: Geben Sie den Urheber immer an. Der Schweizer Rechtswissenschaftler Christian Schwarzenegger zählt verschiedene Formen von Plagiaten auf:
- Ghostwriting: Wenn Sie jemanden bezahlen, der Ihnen einen Text schreibt, den Sie anschließend als Ihren eigenen ausgeben.
- Vollplagiat: Wenn Sie ein komplettes Werk als Ihr eigenes ausgeben.
- Selbstplagiat: Wenn Sie einen und denselben Text, den Sie verfasst haben, zu verschiedenen Prüfungsanlässen einreichen.
- Übersetzungsplagiat: Wenn Sie fremdsprachige Texte übersetzen und diese unter Ihrem eigenen Namen veröffentlichen oder einreichen.
- Copy-and-paste-Plagiat: Wenn Sie Teile eines fremden Textes übernehmen, ohne die Quelle anzugeben.
- Paraphrasierungsplagiat: Wenn Sie einen fremden Text übernehmen, diesen etwas umformulieren und anschließend als Ihren eigenen ausgeben.
Wie kann ich die Gefahr eines Plagiats vermeiden?
Damit Sie nicht Gefahr laufen, ein Plagiat zu veröffentlichen, sollten Sie sich beim Lesen stets Notizen machen – ganz besonders dann, wenn Sie viele Texte als Quellen benutzen. Häufig kommt es dann vor, dass Sie beim Schreiben fremdes Wissen mit Ihren eigenen Gedanken verwechseln und somit versehentlich plagiieren. Vermeiden Sie auch unbedingt, bei fremden Texten Copy-and-paste zu machen. Formulieren Sie um und geben Sie Fachwissen in eigenen Worten wieder.
Was kann ich tun, wenn ich unwissentlich ein Plagiat veröffentliche?
Wenn Ihnen eine Urheberrechtsverletzung zur Last gelegt wird und Sie eine Abmahnung bekommen, heißt es zunächst Ruhe bewahren. Kontaktieren Sie einen Anwalt für Urheberrecht, der mit Ihnen die Abmahnung überprüft und Sie umfassend berät. Denn es ist ratsam, die Unterlassungserklärung nicht einfach zu unterschreiben, sondern einen genauen Blick auf die Forderungen zu werfen und zu überprüfen, ob diese angemessen sind.
Was soll ich tun, wenn mein Urheberrecht verletzt wurde?
Wenn Sie Ihren Text auf einer fremden Website entdecken, machen Sie im ersten Schritt einen Screenshot mit Datum. Darüber hinaus ist es wichtig, dass Sie über Ihren eigenen Text verfügen und beweisen können, dass es sich dabei um das Original handelt. Im nächsten Schritt müssen Sie die Person feststellen, die Ihr Urheberrecht verletzt hat, damit Sie ihre Forderungen stellen können. Hierbei sollte man direkt überprüfen, ob es sich bei dem „Schädiger“ um eine Privatperson oder ein Unternehmen handelt. Denn: Handelt es sich um ein Unternehmen, ist der Streitwert zwar höher, die Abwicklung jedoch meist kompliziert. Holen Sie sich also am besten Unterstützung von einem Anwalt. Natürlich kann es auch sein, dass Sie damit einverstanden sind, dass Ihre Arbeit auf einer Website oder einem Social-Media-Kanal verwendet wird. In diesem Fall haben Sie die Möglichkeit, der Person oder dem Unternehmen eine Rechnung zu schicken und die Nutzungsrechte zu übertragen. Sind Sie jedoch mit der Veröffentlichung nicht einverstanden, können Sie zunächst eine Abmahnung schicken und den Schädiger auffordern, das Material zu entfernen. Im gleichen Zug können Sie eine Schadensersatzforderung verlangen. Sollte es dazu kommen, dass die abgemahnte Person oder das Unternehmen sich weigert, Ihr Werk zu entfernen oder alternativ dafür zu zahlen, ist die Konsequenz eine Unterlassungsklage und eine Zahlungsklage.
Urheberrecht und Social Media
Dieser Beitrag ist in Kooperation mit dem Berufsverband der Rechtsjournalisten e.V. und Alexander Kretschmar entstanden.